Rauchmelderpflicht
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Rauchmelderpflicht Niedersachsen Kurzfassung
Welche Wohnungen in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?Geplant ist im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Spruchreif ist, dass ab Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum
31.12.2015, innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet
werden müssen. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten
Sie diese günstig bei uns! |
Aktuell gibt es die Rauchmelderpflicht in:
Bremen
In Zukunft werden hoffentlich weitere Bundesländer folgen und so für eine flächendeckende Rauchmelderpflicht in Deutschland sorgen.
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